Rechtsprechung
BayObLG, 29.06.2001 - 1Z RE-Miet 1/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Sperrfrist auch nach Veräußerung in Erfüllung eines Vermächtnisses; Umwandlung von Mietwohnungen; Eigenbedarfskündigung
- Judicialis
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Erfüllung von Vermächtnis ist "Veräußerung"
Verfahrensgang
- AG München - 431 C 330/00
- LG München I, 14.02.2001 - 14 S 11450/00
- BayObLG, 29.06.2001 - 1Z RE-Miet 1/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 299
- MDR 2001, 1230
- NZM 2001, 747
- ZMR 2001, 795
- BayObLGZ 2001, 162
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Darüber hinaus haben die auf § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB gründenden Sperrfristen die erwünschte Nebenfolge, dass sich der Kreis der am Erwerb einer umgewandelten Wohnung interessierten Personen verkleinert und sich die Gefahr der Umwandlungsspekulation verringert (…vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1992, 187/190 m.w.N.).Danach ist eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift zugleich eine solche im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB, auch wenn dessen Anwendungsbereich über den des § 571 Abs. 1 BGB hinausgeht (Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung; BayObLGZ 1992, 187/191 f.).
- BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine …
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
a) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich der Erwerber gemäß § 564b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne von § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen (…zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).Entscheidend ist insoweit, dass der Mieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet worden ist, eines erhöhten Bestandsschutzes bedarf, wenn diese Wohnung nach der Umwandlung von einer Person erworben wird, die mit dem bisherigen Vermieter nicht identisch ist, und dass die freiwillige rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gemäß § 571 Abs. 1 BGB immer einen Wechsel in der Person des Vermieters zur Folge hat (…BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).
- BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81
Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in …
- BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94
Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Dies entspricht der Rechtsauffassung des BGH im Rechtsentscheid vom 6.7.1994 (NJW 1994, 2542/2543). - BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89
Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des …
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Der Senat fasst die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns neu (BayObLGZ 1989, 406/409) und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet. - BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321). - BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321).