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   BayObLG, 29.06.2001 - 1Z RE-Miet 1/01   

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https://dejure.org/2001,3177
BayObLG, 29.06.2001 - 1Z RE-Miet 1/01 (https://dejure.org/2001,3177)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2001 - 1Z RE-Miet 1/01 (https://dejure.org/2001,3177)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 1Z RE-Miet 1/01 (https://dejure.org/2001,3177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sperrfrist auch nach Veräußerung in Erfüllung eines Vermächtnisses; Umwandlung von Mietwohnungen; Eigenbedarfskündigung

  • Judicialis

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
    Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
    Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 299
  • MDR 2001, 1230
  • NZM 2001, 747
  • ZMR 2001, 795
  • BayObLGZ 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92

    Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Darüber hinaus haben die auf § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB gründenden Sperrfristen die erwünschte Nebenfolge, dass sich der Kreis der am Erwerb einer umgewandelten Wohnung interessierten Personen verkleinert und sich die Gefahr der Umwandlungsspekulation verringert (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1992, 187/190 m.w.N.).

    Danach ist eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift zugleich eine solche im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB, auch wenn dessen Anwendungsbereich über den des § 571 Abs. 1 BGB hinausgeht (Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung; BayObLGZ 1992, 187/191 f.).

  • BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93

    Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    a) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich der Erwerber gemäß § 564b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne von § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen (zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).

    Entscheidend ist insoweit, dass der Mieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet worden ist, eines erhöhten Bestandsschutzes bedarf, wenn diese Wohnung nach der Umwandlung von einer Person erworben wird, die mit dem bisherigen Vermieter nicht identisch ist, und dass die freiwillige rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gemäß § 571 Abs. 1 BGB immer einen Wechsel in der Person des Vermieters zur Folge hat (BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).

  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Für den Beginn der Wartefrist ist allein die Vollendung des (erstmaligen) Eigentumsübergangs (§ 925 BGB, § 4 WEG) maßgeblich (vgl. BayObLG NJW 1982, 451/452; Staudinger/Sonnenschein § 564b Rn. 108; Schmidt/Futterer/Blank § 564b Rn. 148).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94

    Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Dies entspricht der Rechtsauffassung des BGH im Rechtsentscheid vom 6.7.1994 (NJW 1994, 2542/2543).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Der Senat fasst die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns neu (BayObLGZ 1989, 406/409) und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet.
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321).
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